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16.11.2021: „Ökozid“ – Ein Völkerrechtsverbrechen?

Vor rund fünfzig Jahren wurde sich die Menschheit gewahr, dass zwischen ihrem technischen und ihrem normativen Entwicklungsstand ein gefährlicher Abgrund klaffte: Der zunehmend erkannten Existenzbedrohung der Menschheit durch Umweltzerstörung und Klimawandel standen völkerrechtliche Normensysteme gegenüber, die dieser Herausforderung nicht gewachsen zu sein schienen und nach Revision und Ergänzungen verlangten. In der Folge traten diverse „global-governance“-Initiativen auf den Plan, von der Stockholm-Erklärung der Weltumweltkonferenz von 1972 bis hin zum Pariser Klima-Übereinkommen von 2015, die indes nur über wenig robuste Durchsetzungsregimes verfügen. In den letzten Jahren mehrten sich daher die Vorstöße und Anregungen besonders bedrohter Staaten und privater Organisationen, auch das Völkerstrafrecht in den Kampf gegen globale Umweltzerstörung und Klimawandel einzubeziehen und ein Verbrechen des „Ökozids“ (ecocide) als fünftes völkerrechtliches „Kernverbrechen“ (neben Aggressionsverbrechen, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen) einzuführen. Im Juni 2021 erreichte diese Diskussion einen vorläufigen Höhepunkt, als ein von der Organisation „Stop Ecocide International“ einberufenes Expertengremium einen ersten Formulierungs-Entwurf vorlegte.

An diese Diskussion anknüpfend ging der Vortrag von PD Dr. Lars Berster der Frage nach, inwieweit das Völkerstrafrecht ein taugliches Instrument zur Erhaltung unseres Lebensraumes darstellt, wobei besonderes Augenmerk darauf geworfen wurde, ob eine Bekämpfung des besonders hervorstechenden Problems des Klimawandels mit völkerstrafrechtlichen Mitteln in Betracht kommt.